Zuzahlung

[Gesetzliche Zuzahlung]


Wenn Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, wird für Ihre Versorgung eine gesetzliche Zuzahlung für Hilfs- und Arzneimittel berechnet. Als Leistungserbringer sind wir leider verpflichtet, diese direkt bei Ihnen einzufordern.

Die Zuzahlung pro Versorgungsmonat und Indikation berechnet sich in der Regel wie folgt:

  • Hilfsmittel zum Verbrauch: Maximal 10% des Rezeptwerts, jedoch maximal 10 Euro
  • Hilfsmittel zum Gebrauch: Maximal 10% des Rezeptwerts, jedoch mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro
  • Ausnahme bei Wundversorgung und Trinknahrung: 10% pro Artikel, jedoch mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro

Beispiel für eine Stomapauschalversorgung: 10 Euro pro Versorgungsmonat x 12 Monate im Jahr sind maximal 120 Euro für die gesetzliche Zuzahlung.

[Sollte Ihre Krankenkasse eine Monatspauschale für Ihre Versorgung erstatten, erhalten Sie pro Monat eine Zuzahlungsrechnung – auch wenn Sie kein Paket von uns erhalten. Die Rechnung erhalten Sie separat per Post-Brief.] 

Zuzahlungspflichtig sind alle Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr. Sie möchten sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen? Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. 
Liegt Ihnen eine Zuzahlungsbefreiung vor, dann reichen Sie diese bitte umgehend an uns ein. Nur so erhalten Sie keine Rechnung über die gesetzliche Zuzahlung. Bitte beachten Sie: Zuzahlungsrechnungen können nachträglich nicht mehr storniert werden. 

Wir versorgen Sie mit Hilfsmitteln und Dienstleistungen in den Therapiebereichen: 

  • Stomaversorgung 
  • Kontinenzversorgung 
  • Darmmanagement

Sie haben Fragen zur gesetzlichen Zuzahlung? Bitte sprechen Sie uns jederzeit an.

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